Achtung Frist !! Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung in korrekter Form beim zuständigen Arbeitsgericht eingehen. Dieses Formular dient nur der ersten Datenerhebung. Nach Übermittlung des Formulars rufen wir Sie zurück und erstellen auf Grundlage Unterlagen – insbesondere Arbeitsvertrag und Kündigung – die Kündigungsschutzklage.

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