
?
kurz:
- Nach dem Trennungsjahr kann die Ehe auf Antrag geschieden werden
- Das Gericht wird den Versorgungsausgleich (Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche) mit der Scheidung durchführen, wenn nicht formwirksam verzichtet wurde.
- Sonstige Regelungen trifft das Gericht nur auf gesonderten Antrag

?
kurz:
- In Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand
- Jeder Ehepartner hat sein persönliches Vermögen
- Eine höherer Vermögenszuwachs eines Ehepartners in der Ehezeit wird ausgeglichen.

?
kurz:
- Der Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) wird ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt. Der besserverdienende Ehegatte muss dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten Unterhalt leisten, wenn dieser bedürftig ist.
- Nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB):
Gilt nach der Scheidung,


?
kurz:
- Minderjährige Kinder haben einen Unterhaltsanspruch in Geld gegen den Elternteil bei dem sie nicht leben. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen dieses Elterteiles nach der Düsseldorfer Tabelle. Der betreuende Elternteil kann den Anspruch für das Kind geltend machen.
- Volljährige Kinder haben einen Unterhaltsanspruch gegen beide Elternteile anteilig nach dem Verhältnis von deren Einkommen.

?
kurz:
- Beim Sorgerecht geht es darum, wer wichtige Entscheidungen für das Kind trifft. Meist besteht gemeinsames Sorgerecht.
- Beim Umgangsrecht geht es um die Zeit, die der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, mit dem Kind verbringt.

?
kurz:
- Eine nicht verheiratete Mutter hat insbesondere bis zum 3.Lebensjahr des Kindes einen Unterhaltsnaspruch gegen den Vater, der sich nach ihrem Einkommensrückgang aufgrund der Kindesbetreuung orientiert.
- Bei Gewalt in einer Beziehung darf sich der Täter nicht in der Nähe des Opfers aufhalten und muss eine gemeinsame Wohnung verlassen.