
Gemeinsame Schulden und Immobilien
Verhältnis zum Familienrecht
Die Regelung gemeinsamer Kredite, die Aufteilung einer gemeinsamen Immobilie oder die Verwaltung gemeinsamer Konten erfolgt grundsätzlich unabhängig von der Scheidung nach allgemeinem Recht. Allerdings kann es Überlagerungen durch den Zugewinnausgleich, oder Unterhaltszahlungen geben. Entsprechend ist ein Stufenweises vorgehen notwendig. Ein Zugewinnanspruch kann erst beziffert werden, wenn sämtliche mögliche Ausgleichsforderung aus der Zeit vor Einreichung des Scheidungsantrages geregelt sind.
Gemeinsame Kredite und Konten – Gesamtschuldnerausgleich –
Gemeinsamer Kredit
Gemeinsame Konten
Teilung von gemeinsamem Immobilieneigentum
Eigentümer ist, wer im Grundbuch als solcher eingetragen ist. Nur wenn beide Ehegatten dort vermerkt sind, gehört das Grundstück ihnen gemeinsam. Es gibt zwei Möglichkeiten, gemeinsames Immobilieneigentum aufzulösen.
Bezüglich der beim Verkauf anfallenden Steuern sollte die 10-Jahres Frist des §23 EStG berücksichtigt werden.
Verfahrensrecht